Unsere Konditionen im Überblick
BUFFL Customizers
De Verver 4A
5371 MZ – Ravenstein (Niederlande)
T: +31 486 72 50 67
E: info@buffl.nl
Mehrwertsteuer: NL860726733B01
KvK: 76654052
IBAN: NL41 ABNA 0876852371
BIC: ABNANL2A
I. ALLGEMEINES
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Kauf-/Verkaufsverträge, Abtretungsverträge und sonstigen Rechtsverhältnisse, einschließlich der Verhandlungen über solche Verträge mit der BUFFL B.V. mit Sitz in Ravenstein, im Folgenden sowohl gemeinsam als auch getrennt als BUFFL bezeichnet, sofern in einem Angebot oder Vertrag nichts anderes vorgesehen ist.
2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie in einer zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.
3. Die Rechte und Pflichten aus Verträgen zwischen BUFFL und dem Kunden können vom Kunden nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung von BUFFL vor.
4. Die Bestimmungen von Abschnitt 1 Titel 7 des Buches 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Abtretung), mit Ausnahme der Artikel 7:406 und 7:412, gelten nicht für die Rechtsverhältnisse mit BUFFL, es sei denn, im Vertrag oder in diesen Bedingungen ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen.
5. Die Anwendbarkeit zusätzlicher oder abweichender Bedingungen, die vom Kunden verwendet werden oder auf die verwiesen wird, oder anderer branchenüblicher Bedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.
6. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Übersetzungen des Textes dieser Bedingungen und dem niederländischen Text haben der niederländische Text und seine Auslegung stets Vorrang.
7. Wenn BUFFL und der Kunde einen separaten Vertrag geschlossen haben, für den diese Bedingungen gelten, haben die Bestimmungen des Vertrags im Falle eines Konflikts Vorrang.
II. ANZEIGE
1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und rein indikativ, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Ein Angebot, das eine Frist enthält, kann von BUFFL innerhalb von 5 Tagen widerrufen werden.
3. Angaben zu Gewichten, Geschwindigkeit, Kraftstoff, Ladekapazität, Energieverbrauch usw. sind bestenfalls annähernd, aber für BUFFL nicht verbindlich. Die andere Partei kann daraus keine Rechte ableiten.
III. VEREINBARUNG
1. Ein Vertrag kommt unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass BUFFL den Auftrag oder die Anweisung schriftlich (in diesem Fall auch elektronisch) genehmigt und bestätigt hat oder mit der Ausführung des Auftrags oder der Anweisung begonnen hat. Der Inhalt des Vertrages wird durch das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von BUFFL und diese Bedingungen bestimmt.
2. Wenn ein Vertrag zwischen BUFFL und dem Kunden auf elektronischem Wege geschlossen wird, ist BUFFL nicht verpflichtet, den Empfang der Erklärungen des Kunden zu bestätigen, und der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund des Fehlens einer solchen Empfangsbestätigung aufzulösen.
3. Bestellungen und Annahmen des Kunden gelten als unwiderruflich. Der Kunde ist nur mit Zustimmung von BUFFL berechtigt, eine Bestellung oder einen Auftrag zu stornieren oder zu ändern, soweit dies für BUFFL zumutbar ist und eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) gezahlt wird. Wenn die vom Kunden gewünschten Änderungen und/oder Ergänzungen für BUFFL mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, ist BUFFL berechtigt, diese in vollem Umfang an den Kunden weiterzugeben. BUFFL ist in diesem Fall auch berechtigt, einen neuen Liefertermin festzulegen. Eine Stornierung ist nicht möglich, wenn es sich bei der Bestellung um speziell für den Kunden angepasste, zusammengestellte oder verladene Waren (einschließlich Stapelung) oder um speziell auf Wunsch des Kunden erbrachte Dienstleistungen/Arbeiten handelt.
4. BUFFL ist jederzeit berechtigt, die Verhandlungen mit dem Kunden abzubrechen und/oder einen vom Kunden erteilten elektronischen oder schriftlichen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein.
5. Alle (Preis-)Angaben, Anzeigen, Abbildungen und sonstigen Angaben und Beschreibungen der Waren sind mit Sorgfalt gemacht. Aus etwaigen textlichen oder grafischen Abweichungen können keine Rechte abgeleitet werden.
6. BUFFL ist nicht verpflichtet, die Aufträge, Bestellungen und/oder Mitteilungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ein Mangel kann BUFFL nicht angelastet werden, wenn er die Folge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden ist. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die vom Kunden an BUFFL übermittelten Informationen falsch sind.
IV. PREIS
1. Bei allen Angeboten und den von BUFFL berechneten Preisen handelt es sich um die zum Zeitpunkt des Angebots oder des Vertragsabschlusses geltenden Preise, ohne Mehrwertsteuer und andere auf den Vertrag anwendbare Kosten, wie Abgaben und Tarife.
2. Tritt nach der Abgabe des Angebots eine Änderung eines der preisbestimmenden Faktoren ein, ist BUFFL berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
V. ZAHLUNG
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen vor der Lieferung der betreffenden Waren bzw. vor der Ausführung der betreffenden Arbeiten zu bezahlen (Vorauszahlung), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, und der Kunde hat kein Recht auf Aufschub, Aufrechnung oder Skonto. BUFFL wird die betreffenden Waren nicht liefern bzw. die betreffenden Arbeiten nicht ausführen, bevor die Rechnung vollständig bezahlt wurde oder, nach Ermessen von BUFFL, indem BUFFL eine zufriedenstellende Sicherheit für die Zahlung geleistet wird.
2. Wenn Rechnungen nicht gemäß Absatz 1 dieses Artikels bezahlt werden, gerät der Kunde allein durch den Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, unabhängig davon, ob die Überschreitung der Frist dem Kunden zuzuschreiben ist oder nicht.
3. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist BUFFL dann berechtigt, Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 1 % pro Monat (wobei ein Teil des Monats als voller Monat gilt) ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum zu berechnen.
4. BUFFL ist berechtigt, neue Lieferungen aufzuschieben, bis der Kunde alle seine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
5. Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die BUFFL im Rahmen eines Rechtsstreits mit dem Kunden, sowohl dem Kläger als auch dem Beklagten, entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15 % des ausstehenden Betrags mit einem Mindestbetrag von 100 € pro Fall und die gerichtlichen Inkassokosten auf den von BUFFL im Zusammenhang mit dem Verfahren tatsächlich gezahlten Betrag festgesetzt, auch soweit dieser die liquidierten Prozesskosten übersteigt.
6. Eingehende Zahlungen erstrecken sich auf die Begleichung der ältesten offenen Posten – einschließlich Zinsen und Kosten – auch wenn der Kunde diesbezüglich etwas anderes erklärt.
7. Im Falle eines Zahlungsverzugs geht eine für BUFFL nachteilige Wechselkursdifferenz zu Lasten des Kunden. Bezugsdaten sind das Fälligkeitsdatum der Rechnung und das Datum der Zahlung.
8. BUFFL ist berechtigt, alles, was der Kunde BUFFL schuldet, unabhängig davon, ob es bereits fällig ist, und unabhängig von der Währung, mit Beträgen zu verrechnen, die BUFFL dem Kunden schuldet.
9. BUFFL verlangt in jedem Fall eine Kaution in Höhe von 30% des Gesamtbetrags. Diese sollte 3 Wochen vor der Übernahme des Fahrzeugs gezahlt werden.
10. Wenn der Gesamtbetrag 19.999 € exkl. MwSt. übersteigt, wird eine Zwischenzahlungsregelung angewendet. Nach der Hälfte des Produktionsprozesses erhalten Sie eine Rechnung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags. Sie erhalten eine E-Mail mit dem aktuellen Status des Fahrzeugs + digitale Bilder.
11. BUFFL betreibt ein Zahlungssystem, bei dem das Fahrzeug vor der Auslieferung vollständig bezahlt werden muss.
VI. LIEFERZEIT, LIEFERUNG & RISIKO
1. Die Lieferzeit und/oder Ausführungsfrist wird von BUFFL festgelegt.
2. Bei der Festlegung der Lieferfrist und/oder des Ausführungszeitraums geht BUFFL davon aus, dass der Auftrag unter den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen ausgeführt werden wird.
3. Die Liefer- bzw. Ausführungsfrist beginnt erst, wenn über alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten Übereinstimmung erzielt wurde, alle erforderlichen Daten, endgültigen und genehmigten Zeichnungen und dergleichen im Besitz von BUFFL sind, die vereinbarte (Raten-)Zahlung eingegangen ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags erfüllt sind.
4. Wenn eine Lieferfrist angegeben oder vereinbart ist, verlängert sich die Lieferfrist in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, automatisch in den folgenden Fällen:
- wenn es zu einer Verzögerung bei der Lieferung und/oder dem Versand und/oder einem anderen Umstand kommt, der die Erfüllung vorübergehend verhindert, unabhängig davon, ob dies BUFFL zuzuschreiben ist oder vorhersehbar war;
- wenn der Kunde gegen eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber BUFFL verstößt oder wenn nach alleiniger Auffassung von BUFFL die begründete Befürchtung besteht, dass der Kunde diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird
- wenn der Kunde BUFFL nicht in die Lage versetzt, den Vertrag zu erfüllen; dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Kunde gegebenenfalls den Lieferort nicht mitteilt oder die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Daten, Gegenstände oder Einrichtungen nicht zur Verfügung stellt.
- wenn es andere Umstände gibt, die BUFFL nicht bekannt waren, als BUFFL die Lieferzeit und/oder den Ausführungszeitraum festgelegt hat.
- wenn es zusätzliche Arbeit gibt. Wenn die zusätzlichen Arbeiten nicht in den Zeitplan von BUFFL eingepasst werden können, werden die Arbeiten ausgeführt, sobald es der Zeitplan zulässt.
5. Die Lieferung in den Niederlanden erfolgt ab der Werkstatt in Ravenstein, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Waren werden auf Kosten und Risiko des Kunden transportiert, auch wenn der Versand frachtfrei ist.
6. Wenn BUFFL auf Wunsch des Kunden den Versand der Ware veranlasst, ist BUFFL berechtigt, den Zeitpunkt, die Versandart und den Versandweg ausschließlich zu bestimmen. Eine Transportversicherung wird von BUFFL nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen und alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Mit Waren sind ausschließlich die von BUFFL verkauften Waren gemeint und niemals irgendwelche vom Kunden zur Verladung angebotenen oder bereits in den verkauften Waren enthaltenen Güter. BUFFL übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Schäden, die während des Transports dieser Güter entstehen, und diese sind niemals durch eine Transportversicherung abgedeckt.
7. Die Lieferung gilt in dem Moment als erfolgt, in dem die Waren dem Kunden bei BUFFL zur Verfügung gestellt werden. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, ist er sofort in Verzug und die Ware wird auf seine Kosten und Gefahr gelagert. Wenn der Kunde sich weigert, die Waren innerhalb der von BUFFL gesetzten Frist abzunehmen, hat BUFFL das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und über die Waren, einschließlich der im Zusammenhang mit dem/den Saatgut(ern) angebotenen Ladung, die sich auf dem Gelände von BUFFL oder in dem/den verkauften Saatgut(ern) befinden, auf jede beliebige Weise zu verfügen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein.
8. BUFFL ist berechtigt, seine Forderung gegenüber dem Kunden aus dem Erlös einzutreiben.
9. Die Lieferung außerhalb der Niederlande erfolgt gemäß den in diesem Artikel VI festgelegten Bedingungen.
10. BUFFL ist berechtigt, in Teilen zu liefern und Arbeiten in Teilen auszuführen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
VII. NICHT ABGEHOLTE WAREN
1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche(n) Sache(n) nach Ablauf der Lieferfrist und/oder Ausführungsfrist am vereinbarten Ort abzunehmen.
2. Der Kunde muss jede ihm zumutbare Mitwirkung leisten, damit BUFFL liefern kann.
3. Nicht abgeholte Waren werden auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert.
4. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 1 und/oder 2 dieses Artikels schuldet der Kunde BUFFL eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € pro Tag mit einem Höchstbetrag von 25.000 €. Diese Strafe kann zusätzlich zu den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.
VIII. STELLUNGNAHME
1. Der Kunde kann aus den von BUFFL erhaltenen Ratschlägen und Informationen keine Rechte ableiten, wenn sie sich nicht auf den Auftrag beziehen.
2. Wenn der Kunde BUFFL Daten, Zeichnungen und dergleichen zur Verfügung stellt, kann BUFFL bei der Ausführung des Vertrags von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen.
3. Der Kunde stellt BUFFL von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf die Verwendung von Ratschlägen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Materialien, Mustern, Modellen und dergleichen beziehen, die vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellt wurden.
IX. GEISTIGES EIGENTUM
1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, behält BUFFL die Urheberrechte und alle gewerblichen Schutzrechte an den von ihm erstellten Angeboten, Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, (Test-)Modellen, Software und dergleichen.
2. Die Rechte an den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Daten bleiben Eigentum von BUFFL, unabhängig davon, ob dem Kunden deren Erstellung in Rechnung gestellt wurde. Diese Daten dürfen ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BUFFL nicht kopiert, verwendet oder Dritten gezeigt werden. Der Kunde schuldet BUFFL eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € für jeden Verstoß gegen diese Bestimmung. Diese Strafe kann zusätzlich zu den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.
3. Der Kunde muss die ihm im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels zur Verfügung gestellten Informationen auf erstes Anfordern innerhalb einer von BUFFL gesetzten Frist zurückgeben. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung schuldet der Kunde BUFFL eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € pro Tag. Diese Strafe kann zusätzlich zu den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.
X. GARANTIE & REKLAMATIONEN
1. Die von BUFFL gelieferten Waren entsprechen den Spezifikationen, die im entsprechenden Vertrag festgelegt sind. Es wird keine Garantie gegeben, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes angegeben und es gilt eine Herstellergarantie. In diesem Fall gibt BUFFL keine weitergehende oder andere Garantie als die entsprechende Herstellergarantie.
2. Wenn sich der Kunde auf die von BUFFL in der entsprechenden Vereinbarung gewährte Garantie oder Reklamation beruft, beurteilt BUFFL die Garantie oder Reklamation und regelt sie gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung.
3. Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
4. Unter Androhung der Verwirkung seines Reklamationsrechts muss der Kunde die Waren und Arbeiten bei der Lieferung auf sichtbare Mängel prüfen. Reklamationen in Bezug auf den Rechnungsbetrag und sichtbare Mängel müssen BUFFL innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt bzw. Lieferung schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Beanstandungen genau zu beschreiben sind. Für alle anderen Reklamationen gilt eine Frist von 5 Tagen, nachdem die Mängel bekannt wurden oder hätten bekannt werden können. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung im Sinne dieses Artikels, verfällt das Recht auf Garantie/Reklamation. Auf erste Aufforderung von BUFFL muss die betreffende Ware in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Reklamation befand, zur Untersuchung zur Verfügung gestellt werden.
5. Eine Reklamation ist nicht möglich, wenn:
- die Waren für einen anderen Zweck als den, für den sie normalerweise bestimmt sind, verwendet wurden oder nach Ansicht von BUFFL unsachgemäß verwendet oder transportiert wurden oder vom Kunden oder einem Dritten repariert, angepasst oder verändert wurden;
- der Schaden durch Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurde (z.B. durch unzureichende oder falsche Wartung oder Lagerung) oder weil der Kunde entgegen den Anweisungen, Hinweisen und Ratschlägen von BUFFL gehandelt hat;
- es sich um Teile handelt, deren Dichtung gebrochen ist oder die bei der Wartung oder Instandhaltung regelmäßig ausgetauscht werden müssen oder die Zubehör sind;
- der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber BUFFL (sowohl finanziell als auch anderweitig) nicht erfüllt hat;
- der Kunde bei Feststellung des Mangels nicht alles Erforderliche getan hat, um weitere Schäden an der gelieferten Sache zu verhindern, z.B. indem er die Sache weiter benutzt hat.
6. BUFFL garantiert niemals die Abwesenheit von Fehlern, die sich aus der Einhaltung zwingender gesetzlicher Bestimmungen in Bezug auf die Beschaffenheit oder Eigenschaft von Rohstoffen und/oder Materialien, die in den gelieferten Waren verwendet werden, ergeben.
7. Wenn der Kunde unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels reklamiert und BUFFL seine Reklamation für begründet hält, wird BUFFL die betreffende Ware kostenlos ersetzen (wonach die ersetzte Ware in das Eigentum von BUFFL übergeht), reparieren oder einen Preisnachlass gewähren. BUFFL hat das Recht zu bestimmen, welche Produkte oder Materialien für den Ersatz verwendet werden.
8. Die Bearbeitung einer Beschwerde setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
9. Wird eine Beschwerde außerhalb der vorgenannten Fälle aufgenommen, so geschieht dies völlig unverbindlich und der Kunde kann daraus keinerlei Rechte ableiten.
10. alle Ansprüche, die sich auf die Behauptung stützen, dass die erbrachten Waren oder Dienstleistungen nicht den Bestimmungen des Vertrages entsprechen, verjähren ein Jahr nach dem Datum der Lieferung oder der tatsächlichen Beendigung der Dienstleistungen.
XI. AKTUELL
1. Der Kunde hat das Recht, die Waren vor der Lieferung zu dem von BUFFL festgelegten Zeitpunkt und Ort auf eigene Kosten zu prüfen.
XII. NICHTERFÜLLUNG, KÜNDIGUNG & AUSSETZUNG
1. BUFFL ist berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung auszusetzen, unbeschadet seiner sonstigen Rechte (auf Erfüllung und/oder Schadensersatz), wenn:
- die andere Partei gegen eine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Parteien verstößt;
- eine (ausländische) gesetzliche Regelung angewendet wird, die darauf abzielt, die andere Partei zu liquidieren oder die Schuldenposition der anderen Partei zu reorganisieren, wie z.B. Konkurs, (vorläufige) Zahlungseinstellung und ähnliche gesetzliche Regelungen;
- das Unternehmen der anderen Partei geschlossen oder liquidiert wird oder den Gläubigern der anderen Partei ein privater Vergleich angeboten wird;
- die andere Partei nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Ermessen von BUFFL eine angemessene Sicherheit geleistet hat.
2. In diesen Fällen wird jede Forderung gegenüber der Gegenpartei sofort fällig, ohne dass BUFFL zur Zahlung von Schadenersatz oder einer anderen Verpflichtung verpflichtet ist. Wenn die Gegenpartei länger als vierzehn Tage mit der Zahlung und/oder dem Kauf in Verzug bleibt oder den Vertrag auflösen möchte, ist BUFFL berechtigt, die verkauften Waren ohne weitere Ankündigung weiterzuverkaufen, wobei die an BUFFL geleistete Anzahlung als Entschädigung für den erlittenen Schaden verfällt.
3. Das BUFFL ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
XIII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt für Forderungen auf Bezahlung aller von BUFFL an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Sachen im Rahmen eines Vertrags und/oder im Zusammenhang mit ausgeführten Arbeiten sowie für Forderungen wegen Nichterfüllung dieser Verträge durch den Kunden.
2. BUFFL ist berechtigt, im Falle der Nichterfüllung durch den Kunden sowie für den Fall, dass BUFFL begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Kunde nicht erfüllen wird, die gelieferte Ware, die gemäß dem vorstehenden Absatz sein Eigentum geblieben ist, zurückzunehmen. Eine solche Rücknahme gilt als Beendigung des/der mit dem Kunden geschlossenen Vertrags/Verträge. Der Kunde ermächtigt BUFFL und seine Vertreter unwiderruflich, die betreffenden Waren an den Orten, an denen sie sich befinden, zu entfernen (oder entfernen zu lassen) und diese Orte zu betreten, und wird dieses Recht zugunsten von BUFFL und seinen Vertretern mit den Kunden des Kunden vereinbaren. Der Kunde leistet alle erforderliche Mitwirkung. Alle Kosten, die mit der Rückholung der Waren verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
3. Der Kunde ist ermächtigt, wenn und soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erforderlich ist, über die Vorbehaltsware zu verfügen, ist aber ausdrücklich nicht berechtigt, ein beschränktes Recht, einschließlich eines Pfandrechts (Verpflichtungs- und Eigentumsrecht) an der Ware zu begründen. Macht der Kunde von seiner Befugnis Gebrauch, so ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware an Dritte ebenfalls nur unter Vorbehalt der Eigentumsrechte von BUFFL zu liefern. Er ist außerdem verpflichtet, BUFFL auf erstes Anfordern ein stilles Pfandrecht (im ersten Rang) an den Forderungen einzuräumen, die er gegenüber diesen Dritten hat oder haben wird, und in der Pfandbestellungsurkunde anzugeben, dass er zur Verpfändung ermächtigt ist bzw. dass keine beschränkten Rechte an den zu verpfändenden Forderungen bestehen. Für den Fall, dass der Kunde dies verweigert, gilt diese Bestimmung als unwiderrufliche Vollmacht an BUFFL, diese Verpfändung vorzunehmen.
4. Die vermögensrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts an den Waren richten sich nach niederländischem Recht oder nach Wahl von BUFFL nach dem Recht des Bestimmungslandes der Waren, sofern (i) das Recht des Bestimmungslandes in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt einen besseren Schutz für BUFFL bietet als das niederländische Recht und (ii) die Waren tatsächlich in das Bestimmungsland eingeführt werden.
5. Im Falle einer Pfändung der im Eigentum von BUFFL stehenden Waren oder im Falle eines Konkursantrags, einer (vorläufigen) Zahlungseinstellung, einer Erklärung der Anwendung des WSNP durch oder des Kunden ist der Kunde verpflichtet, BUFFL unverzüglich darüber zu informieren und im Falle einer Pfändung den Pfändungsbeamten darüber zu informieren, dass der Kunde die Waren unter Eigentumsvorbehalt erhalten hat.
XIV. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. BUFFL ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Herausgabe von Gütern des Kunden, die sich aufgrund eines Vertrages in seinem Besitz befinden, auszusetzen, bis die Forderung von BUFFL im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig beglichen ist.
XV. INRUIL
1. Wenn der Kunde in Erwartung der Lieferung des von ihm bestellten Kraftfahrzeugs ein Eintauschfahrzeug weiter nutzt, geschieht dies auf sein eigenes Risiko, und alle Kosten im Zusammenhang mit dem erstgenannten Kraftfahrzeug sowie eine eventuelle Wertminderung gehen zu seinen Lasten.
XVI. HAFTUNG
1. BUFFL haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung(en) gegenüber dem Kunden ergeben.
2. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Garantie/Reklamation, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, stellt die einzige und vollständige Entschädigung dar. Jeder andere Anspruch auf Schadenersatz, einschließlich solcher, die sich auf Folgeschäden (Schäden durch Stillstand, Einkommensverluste, entgangenen Gewinn, Verlust und/oder (verzögerungsbedingte) Schäden an der Ladung des Kunden) und andere indirekte oder immaterielle Schäden jeglicher Art beziehen, sowie Schäden, die sich aus der Haftung gegenüber Dritten ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens BUFFL oder seiner direkten Führungskräfte vor.
3. BUFFL haftet auch nicht für Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit von Untergebenen oder anderen Personen, die es im Rahmen der Ausführung des Vertrags beauftragt hat und für die es nach dem Gesetz haftbar sein könnte.
4. BUFFL übernimmt keine Haftung für Ratschläge, die von oder in seinem Namen erteilt werden.
5. BUFFL haftet nicht für Schäden an Kraftfahrzeugen des Kunden und/oder Dritter, die sich auf seinem Gelände befinden.
6. Wenn BUFFL aus irgendeinem Grund nicht berechtigt ist, sich auf die in den Absätzen 1, 2, 3 und 4 dieses Artikels genannten Beschränkungen zu berufen, beschränkt auf den Schaden, gegen den BUFFL im Rahmen einer von ihm oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherung versichert ist, jedoch niemals höher als der von dieser Versicherung in dem betreffenden Fall ausgezahlte Betrag.
7. Wenn BUFFL sich, aus welchem Grund auch immer, nicht auf die Einschränkung in Absatz 5 dieses Artikels berufen kann, beschränkt sich die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz auf maximal 15% des gesamten Auftragspreises (ohne MwSt.). Wenn der Vertrag aus Teil- oder Teillieferungen besteht, beschränkt sich die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz auf maximal 15 % (ohne MwSt.) des Auftragspreises der betreffenden Teil- oder Teillieferung.
Der Kunde stellt BUFFL von allen Ansprüchen und/oder Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen frei, soweit diese Ansprüche über die dem Kunden gegen BUFFL zustehenden Ansprüche hinausgehen oder von diesen abweichen. Der Kunde stellt BUFFL auch von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Tod oder der Verletzung von Mitarbeitern des Kunden oder von Mitarbeitern Dritter und/oder Schäden an Gütern, die dem Kunden und/oder Dritten gehören, frei, soweit diese auf dem Gelände von BUFFL entstehen. Eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen des Kunden besteht, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens BUFFL oder seiner direkten Führungskräfte zurückzuführen ist.
9. BUFFL legt alle gesetzlichen und vertraglichen Einreden fest, auf die es sich berufen kann, um seine eigene Haftung gegenüber dem Kunden abzuwehren, auch im Namen seiner Untergebenen und Nicht-Untergebenen, für deren Verhalten es nach dem Gesetz haftbar sein könnte.
10. das Vorstehende gilt unbeschadet einer zwingenden Haftung
XVII. TRANSFER
1. BUFFL ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn es aufgrund höherer Gewalt vorübergehend an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden gehindert ist.
2. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Bedingungen ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb des Willens und der Kontrolle von BUFFL liegt, unabhängig davon, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war oder nicht, und aufgrund dessen die Leistung von BUFFL vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krieg, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, staatliche Maßnahmen, Rohstoffmangel Betriebs- oder Transportstörungen jeglicher Art, Streiks, Aussperrungen oder Personalmangel, Quarantäne, Handelsverbote, Epidemien, Erfrierungen, Unzulänglichkeiten von Lieferanten oder von Dritten, die von BUFFL für die Ausführung des Vertrags eingeschaltet werden, verspätete Lieferung von Gütern durch den Kunden, die er mit den gekauften Waren transportieren möchte, usw.
3. BUFFL ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird. BUFFL ist dann berechtigt, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten von BUFFL ist der Kunde erst dann berechtigt, den Vertrag aufzulösen, nachdem BUFFL dem Kunden eine angemessene Frist zur weiteren Erfüllung des Vertrags eingeräumt hat.
XVIII. TEILNICHTIGKEIT
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung mit dem Kunden nicht oder nicht vollständig rechtswirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die dem Willen der Parteien und dem von ihnen angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis rechtlich möglichst nahe kommt.
XIX. ANWENDBARES RECHT
1. Auf alle Angebote und Verträge von BUFFL findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen den Vertragspartnern von BUFFL geschlossenen Vertrag oder aus weiteren Verträgen, die sich daraus ergeben können, ergeben, werden von dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts von Ost-Brabant entschieden.